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SPD Grävenwiesbach.

Gebührenstreit und kein Ende :

Lokalpolitik

Gebührenstreit

Anmerkung von Rudolf Tillig - SPD OV-Vorstandsmitglied

Gebührenstreit – und kein Ende

Am 18. Januar 2010 strahlte das ZDF in seinem Magazin ‚frontal21’ einen Beitrag aus, in dem es über erhöhte Preise und Gebühren der Versorger beim Wasser ging. Grävenwiesbach war hier eines der negativen Beispiele in Hessen.
Wer Teilnehmer der letzten Bürgerversammlung war und noch das Interview mitbekam oder diesen Bericht verfolgte, muß mehr als erstaunt gewesen sein über die Äußerungen Bürgermeister Herbers auf die Frage der Reporter, ob es richtig sei, daß er die Gebührenkalkulation nicht vorlege, die hier nochmals aus dem Manuskript der Sendung zitiert werden sollen:
(O-Ton Hellwig Herber, Freie Wähler, Bürgermeister Grävenwiesbach:)
Nein, wir haben derzeit ein laufendes Verfahren. Und ich werde den Teufel tun, für den Gemeindevorstand in nem laufenden Verfahren jetzt Dinge vorzulegen, die uns bei Gericht schaden, das ist mein Job.
Wen bezeichnet der Bürgermeister mit „wir“ und „uns“? Das können kaum die Bürgerinnen und Bürger Grävenwiesbachs sein, wohl eher der Gemeindevorstand. Und was ist sein Job? Schaden von der Gemeinde Grävenwiesbach abzuwenden? Das ist nur ein Teil seines Amtseides, den Teil des Wohles der Bürger der Gemeinde läßt er hinten runterfallen.
Wem schaden die Dinge, falls sie vorgelegt würden? Welche sind dies? Wohl kaum eine geordnete Kalkulation in allen vergangenen Jahren, wohl eher doch, freundlich ausgedrückt, fehlerbehaftete Berechnungen oder gar nur eine Dicke-Daumen-Schätzung?
Nun, eines kann den Bürgerinnen und Bürgern Grävenwiesbachs nicht passieren – so wie es den Wetzlarern nun droht, daß nämlich statt Preisen künftig Gebühren genommen werden sollen, die angekündigtermaßen noch über den von der für die Überwachung von Preisen zuständigen Kartellwächter der Hessischen Landesregierung als überhöht monierten Wasserpreisen liegen sollen. Für die Kontrolle von Gebühren ist die Landesregierung nämlich nicht zuständig, sie kann wenn nötig, nur Preiskorrekturen durchsetzen.
Für die Kontrolle von Gebühren gibt es die Kommunalaufsicht, und die liegt beim Landrat. Aber auch der mauert. Er, Landrat Krebs, und sein Vorgänger im Amt Jürgen Banzer, jetzt Minister in Wiesbaden, sind seit Jahren seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen und Krebs stiehlt sich nun mit dem gleichen Argument aus der Verantwortung wie Herber – die Gerichte sollen das klären. Auf mehrfaches Nachfragen der Reporter, ob Krebs hat – wie es seine Pflicht ist – „nachrechnen lassen“, schweigt Landrat Krebs beharrlich.
Der Landrat läßt seine Bürger im Stich, die Gemeinde kann munter weiterwurschteln, und die Bürgerinnen und Bürger müssen brav weiterzahlen.

Amtseid:
"Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Ich gelobe ferner die gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.

Gebühr:
Gebühren nennt man in der Finanzverwaltung die besonderen Vergütungen, welche von den Zahlungspflichtigen für unmittelbar von ihnen veranlasste öffentliche (Staats-, Gemeinde-) Leistungen oder für Benutzung von öffentlichen (Staats-, Gemeinde-) Einrichtungen erhoben werden.
Da es keine Legaldefinition des Gebührenbegriffes gibt, hat die Rechtsprechung in An¬schluss an Dieter Wilke (Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973) folgende Definition (fort-) entwickelt: Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]).
aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr

Preis:
Der Preis ist der in Geldeinheiten ausgedrückte Wert eines Gutes. Solange der Wert nicht realisiert wird, stellt er nur eine Preisforderung des Anbieters bzw. ein Preisgebot des Nachfragers dar. Erst wenn sich Anbieter und Nachfrager im Verhandlungsprozess auf einen bestimmten Wert einigen und einen Kaufvertrag schließen, entsteht der realisierte Preis.
Anders als Kaufleuten ist kaufenden Konsumenten dieser Zusammenhang und der Preisbildungsprozess am Markt nicht bewusst, da sie regelmäßig ohne Verhandlung in die Preisforderung des Verkäufers einwilligen (sogenanntes konkludentes Handeln). Der Preis, der auf einem freien Markt zwischen mehreren Anbietern und Nachfragern zum Marktgleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führt, wird als Marktpreis oder Gleichgewichtspreis bezeichnet.
aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Preis_(Wirtschaft)

Kommunalaufsicht:
Das gesamte Handeln einer Kommune steht unter staatlicher Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Zu unterscheiden ist hierbei im Wesentlichen die Rechtsaufsicht von der Fachaufsicht (bzw. Sonderaufsicht). Kommunalaufsicht selbst ist immer eine besondere Form der Rechtsaufsicht.
Bei der Rechtsaufsicht wird lediglich überprüft, ob die Kommune im Rahmen ihrer gesamten Verwaltungstätigkeit (eigener Wirkungskreis) Recht und Gesetz einhält. Hiervon ist die Fachaufsicht (bzw. Sonderaufsicht) zu unterscheiden, die es der staatlichen Ebene im übertragenen Wirkungskreis ermöglicht, neben der Rechtskontrolle auch inhaltlich ein bestimmtes kommunales Verwaltungshandeln -auch im Wege der Einzelweisung- vorzuschreiben. In der Praxis geschieht dies zumeist durch eine generalisierende Verwaltungsvorschrift, die eine bestimmte Gesetzesanwendung vorschreibt.
Die Unterteilung in Rechts- und Fachaufsicht entspricht der Unterscheidung der kommunalen Aufgaben: Da bei Selbstverwaltungsaufgaben die Gemeinde in der Art der Aufgabenerfüllung frei ist (bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben auch in der Entscheidung über die Aufgabenerfüllung), kann hier im Rahmen der Rechtsaufsicht nur das Einhalten geltenden Rechts überprüft werden. Bei Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wird die Gemeinde für die staatliche Verwaltung tätig. Entsprechend hat hier die staatliche Aufsichtsbehörde die Fachaufsicht mit weitergehenden Kontroll- und Weisungsrechten (Vgl. Kommunale Aufgabenstruktur).
Für kreisangehörige Kommunen ist in der Regel der Landkreis bzw. das Landratsamt zuständige Aufsichtsbehörde.
aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalaufsicht

Kartellaufsicht:
Eine Wettbewerbsbehörde, auch Kartellbehörde, Kartellamt oder Wettbewerbshüter genannt, ist eine regulierend tätige Behörde mit der Aufgabe, negative Auswirkungen von Machtkonzentrationen auf Märkten zu bekämpfen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörde bildet das Kartellrecht. Entsprechende Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsweise. Von der Wettbewerbsbehörde zu unterscheiden, sind die in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bestehenden spezifischen Regulierungsbehörden.
Ursache für die Schaffung von Wettbewerbsbehörden bildet die Überlegung, dass Machtkonzentrationen als Form von Marktversagen zu volkswirtschaftlich ineffizientem Ressourceneinsatz, sowie zu unerwünschten Verteilungswirkungen führen können.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Wettbewerbsbehörden sind in verschiedenen Staaten oft sehr ähnlich geregelt: Eine Wettbewerbsbehörde kann üblicherweise unter bestimmten Voraussetzungen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und den Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen untersagen sowie Geldstrafen verhängen.
Die Landesregierung (des Landes Hessen) hat durch Kabinettbeschluss vom 9. April 2009 die Zuständigkeit für den Bereich Energiewirtschaft neu geregelt. Danach ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für energiewirtschaftliche Themen, insbesondere für die Landesregulierungsbehörde, die Landeskartellbehörde Energie/Wasser sowie die Energieaufsicht zuständig.
aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Kartellbeh%C3%B6rde und
http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?uid=6ae6095a-d52a-0701-be59-263b5005ae75

Manuskript der Sendung:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7014094,00.pdf

Video der Sendung:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,8014038,00.html

 

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