Das soll einer glauben!

Laubacher Kreuz
Laubacher Kreuz in Grävenwiesbach Bild: Foto: Rudolf Tillig

Das soll einer glauben!

Nun kommt sie endlich, die lange schon angemahnte Lösung – eine, die verspricht, dass die schweren Unfälle endlich der Vergangenheit angehören.

Aber zu dieser Lösung hätten sich die Behörden ganz allein – quasi in Routine – „durchgerungen“. Der Bürgerprotest soll dabei „keine Rolle“ gespielt haben. Natürlich nicht! Das wäre auch schlimm für Behörden, wenn sie sich vom Willen der Bürger leiten ließen von – wie schon früher kolportiert wurde – „subjektiven“ Erwägungen statt, wie es natürlich zu sein hat, nur von sachlichen, „objektiven“ Begründungen.

Allgemeinbürgerlicher Lobbyismus – nein! Davon lassen sich die Behörden nicht beeindrucken. Da tun sie jetzt allesamt so – und finden auch allerlei Begründungen. Als wenn es ein ganz normaler Vorgang war, der nun gerade kurz nach eben den massiven Protesten von Grävenwiesbachern erfolgte. Leider eben auch aufgrund – wie es plötzlich entschuldigend heißt – „Kommunikationsproblemen“ mit Hessen Mobil nicht bereits während dieser – massiven, routinemäßigen „Ertüchtigung“ der Kreuzung – durchgeführt werden konnte. Die nötigen Zahlen haben erst spät – zu spät – dafür vorgelegen. Bis dahin hieß es noch, dass die Zahlen der letzten Jahre nicht herhalten könnten für eine wirksame Veränderung dort.

Etwas „lächerlich“ mutet denn auch das – in Zusammenhang mit den höheren Kosten für einen Kreisel gebrachte – Argument an, dass der Kreisel von ortsfremden Autofahrern „aufgrund der Topographie“ von weitem nicht erkennbar sei. Als ob es dafür nicht ein Verkehrsschild gäbe, das eben „frühzeitig“ darauf hinwiese. Zudem ist die Verwendung von Navigationsgeräten zwischenzeitlich Standard. Und die zeigen Kreisel immer deutlich an, die Sprachausgabe ebenfalls.

Aber „gut“, der Bürgerwunsch „Kreisel“ musste argumentativ irgendwie vom Tisch. Da zählt dann alles, was man nur so finden kann.
Aber wenn doch die Gefahrenlage vor dem nun genannten Zeitraum schon mal größer war, warum dann erst jetzt diese Ampellösung und nicht damals bereits? War diese Variante nicht bereits schon einmal im Gespräch und wurde verworfen. Sicher waren es auch damals Kostengesichtspunkte, weshalb man einem Schilderwald, der kaum etwas brachte, den Vorzug gab.

Und letzte Frage: Was ist mit der Utenhof-Kreuzung? Gab es dazu Neuigkeiten?

https://www.usinger-anzeiger.de/…/laubacher-kreuz-wird… Es ist möglich, dass der Artikel im Usinger Anzeiger nur für Abonnenten komplett sichtbar ist. Darum hier als reine Textversion:

Laubacher Kreuz wird mit Ampel entschärft

Der Unfallschwerpunkt am Laubacher Kreuz wird nicht durch einen Kreisel, sondern durch eine Ampel entschärft. Der Bürgerprotest habe keine Rolle dabei gespielt.

Von Andreas Romahn
(Der Bürgerprotest mit der Erinnerung an elf Verkehrstote hatte laut Erstem Kreisbeigeordnetem Thorsten Schorr keinen Einfluss auf die Entschärfung des Laubacher Kreuzes Foto: Andreas Romahn)
LAUBACH – Das Laubacher Kreuz erhält eine Verkehrsampel. Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr (CDU) stellte am Mittwochmorgen auf einer Pressekonferenz im Landratsamt die Lösung zur Entschärfung des Laubacher Kreuzes vor und sah „den gordischen Knoten durchschlagen“. Grävenwiesbachs Bürgermeister Roland Seel freute sich über das Ergebnis, weil die Fertigstellung noch im ersten Halbjahr 2021 erfolgen soll: „Ich bin von der Ampel überzeugt.“ Der Bürgerprotest im Sommer (der Usinger Anzeiger berichtete) hatte laut Schorr keinen Einfluss auf das „Ja“ zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes.
In einer Präsentation stellte Schorr zusammen mit Peter Riegel von der Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises die Ampellösung vor, die das Laubacher Kreuz deutlich sicherer machen soll. Bei einer Verkehrszählung am 10. September 2020 wurden 4245 Fahrzeuge registriert, die das Kreuz täglich passieren. Der Handlungsbedarf ergebe sich nicht aufgrund von elf Verkehrstoten in der früheren Vergangenheit, sondern aus der Unfallhäufigkeit, die in den Jahren 2017 bis 2019 aufgetreten war, erläuterte Schorr die Rechtsgrundlage für den baulichen Eingriff. Im Betrachtungszeitraum 2017, 2018 und 2019 gab es am Laubacher Kreuz vier Schwerverletzte und einen Leichtverletzten. Im Endeffekt sei es nur noch um die Entscheidung zwischen Verkehrsampel und Kreisel gegangen. Als Argumente gegen einen Kreisel nannte Schorr höheren Landverbrauch, den größeren Zeitaufwand für das Verfahren der Bauplanung (ein Kreisel wäre nicht vor 2024 fertiggestellt), sowie die Kosten. Riegel bezifferte diese für einen Kreisel mit einer Million Euro, während die Ampellösung für 200 000 Euro zu haben sei. Als das schlagende Argument für die Ampel nannte Schorr die bessere Wahrnehmung bei Nacht im Kontext der „ungünstigen Topographie“ der L 3457 zwischen Grävenwiesbach und Laubach. „Bei völliger Dunkelheit sehen Sie den Kreisel auf freiem Feld nicht“, betonte Schorr den Aspekt der Sicherheit und stellte ihn ausdrücklich vor den Kostenfaktor.
Bürgermeister Seel: „Auch ich bin von der Ampel überzeugt, weil Ortsunkundige einen Kreisel bei Dunkelheit nicht rechtzeitig sehen können.“ Der Rathauschef setzt auf den Bau einer Kontaktschwelle, mit der lediglich jener Autofahrer grünes Licht erhält, der als Erster auf die Kreuzung zufährt. Alle drei anderen Ampeln auf der Kreuzung bleiben dann rot. „Das ist eine zielgerichtete Lösung, die in jedem Fall besser ist als der derzeitige Zustand.“
Kommunikationsdefizit

Auf Nachfrage des Usinger Anzeigers, warum die nun verkündete Entscheidung nicht bereits vor der grundhaften Sanierung der Teerdecke am Laubacher Kreuz getroffen wurde, räumte Riegel Kommunikationsdefizite mit Hessen Mobil ein. Er bedauerte, dass die Zahlen zum Unfallschwerpunkt 2019 erst im März 2020 während des Lockdowns zur Verfügung gestanden hätten. Ausdrücklich widersprach Schorr der Vermutung, der Bürgerprotest im Sommer habe die Entscheidung zur Entschärfung des Laubacher Kreuzes beeinflusst. „Das Gesetz richtet sich nicht nach Bürgerprotest. Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen wird von den Behörden eine sachliche Entscheidung getroffen.“ Unter diesen Umständen halten Schorr und Seel eine ähnliche Lösung zur Verkehrssicherheit auch am Utenhof auf der Kreuzung der L 3063 und der Weilstraße (L 3025) für möglich.

Zum Geschehen als weitere Erläuterung hier auch die Presseerklärung unserer Landtagsabgeordneten Elke Barth:

Pressemitteilung

Elke Barth (SPD): Antwort des Ministeriums zum Laubacher Kreuz ist unerträglich

Als die SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth gestern die Antwort auf ihre jüngste Anfrage an das Ministerium zum Laubacher Kreuz erhielt (siehe Anlage), fand sie diese schon schwer erträglich. Thema war, weshalb es nicht möglich gewesen sei, die nun erfolgte Sanierung mit der seit langem erforderlichen Umgestaltung der Kreuzung in einer Maßnahme zusammenzufassen. Seit Jahren gilt das Laubacher Kreuz als Gefahrenpunkt und es hat gab bereits elf Unfälle mit Todesfolgen.
Hatte man Barth noch in einer vorhergehenden Antwort am 3. September geschrieben, dass sich die Unfallkommission „in der nächsten Sitzung“ mit der Kreuzung befassen werde, erfuhr sie gestern, dass besagte Kommission bereits am 20. August – also zwei Wochen vor der ersten Antwort an Barth – stattgefunden habe, was ein düsteres Licht auf die interne Kommunikation bei Hessen Mobil und zum Verkehrsministerium wirft.
In dem gestern erhaltenen Schreiben steht nun zu lesen „in der Sache selbst befindet sich die Unfallkommission noch im Abstimmungsprozess.“ Das schlägt für die Abgeordnete nun dem Fass den Boden aus. Denn gestern hat bekanntlich eine Pressekonferenz des Kreises mit Hessenmobil stattgefunden, in der nun die Lösung des Problems bekanntgegeben wurde, nämlich die Einrichtung einer Ampelkreuzung. Von wegen Abstimmung, die Entscheidung ist also getroffen! Welcher unwissende Praktikant verfasst hier eigentlich Antworten an Abgeordnete?
Barth ist sauer: „Mir wäre es als Minister peinlich meine Unterschrift unter eine Antwort zusetzen, die so vor Ahnungslosigkeit strotzt, aber es passt zu der Verfahrensweise, wie die Angelegenheit von Anfang an gehandhabt wurde.“
Eine Ampel, so Barth, hätte man schon vor Jahren haben können, da hier keine größeren Umbauten der Straße erforderlich seien. Bis auf, dass zum Setzen der Kontaktschwellen und Einrichten der Ampel, die gerade für 1,1 Millionen Euro (!) sanierte Straße jetzt teilweise wieder aufgerissen werden muss. Aber was soll’s das ist ja nur das Geld der Steuerzahler.
Angeblich, so erfuhr die Abgeordnete gestern aus der Antwort des Ministeriums, hätte die Straßensanierung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht als Erhaltungsmaßnahme zeitnah umgesetzt werden müssen. Alles Ausreden: Zum einen war die Straße an dieser Stelle nun wirklich nicht völlig marode und dann ist doch der Wunsch der Gemeinde nach einer Änderung an der Kreuzung seit Jahren bekannt. Sicherlich mindestens so lange, wie die Planungen für die Straßensanierung.

Hoffentlich trägt die Lösung nun und wird künftig weitere Unfälle vermeiden, hofft Barth. Unverständlich findet sie aber, dass man sich nicht dazu durchringen konnte, zeitgleich einen Blitzer aufzustellen. Die gerade Strecke lädt nun mal zum Schnellfahren ein. Sollte man nun doch zu der Erkenntnis kommen, dass auch eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich ist, hoffe ich wenigstens, dass diese Maßnahme dann nicht wieder weitere 20 Jahre bis zur Umsetzung dauert.

Und um das Ganze noch ein wenig klarer einzuordnen, auch die Beantwortung von Elke Barths „Kleiner Anfrage“ zum Thema:

Kleine Anfrage
Elke Barth (SPD) vom 07.09.2020
Sanierung der Landesstraße 3063 zwischen Grävenwiesbach-Heinzenberg und dem Laubacher Kreuz
und Antwort
Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Vorbemerkung Fragestellerin:
Die Landesstraße 3063 am Laubacher Kreuz gilt seit vielen Jahren als Unfallschwerpunkt. Zahlreiche Unfälle, darunter elf mit tödlichen Ausgang, sind die traurige Bilanz an dieser Kreuzung weshalb sich auch die Gemeinde Grävenwiesbach seit langem für eine Kreisellösung einsetzt und zuletzt auch im Vorfeld der geplanten Unterhaltungsmaßnahme den Kontakt zu Hessen Mobil gesucht hat. Mit Datum vom 3. September hat die Landesregierung die Kleine Anfrage 20/3232 der Fragestellerin beantwortet und darin die inzwischen erfolgte Sanierung der Fahrbahndecke der Landesstraße 3063 zwischen Grävenwiesbach-Heinzenberg und dem Laubacher Kreuz erläutert. Weiter wird in der Beantwortung darauf hingewiesen, dass ein umfangreicher Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz nicht Bestandteil der Erhaltungsmaßnahme gewesen sei. Des Weiteren ist aus der Beantwortung zu erfahren, dass die Möglichkeiten der Verbesserung der Verkehrssituation an dieser Stelle in der nächsten Unfallkommissionssitzung erörtert werde.
Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1
Mit welchem zeitlichen Vorlauf werden betroffene Gemeinden über geplante Straßenbaumaßnahmen seitens Hessen Mobil in der Regel informiert?
Die Abstimmungen mit betroffenen Gemeinden erfolgen in der Regel ein Dreivierteljahr vor Beginn der Straßenbaumaßnahme. Außerörtliche Erhaltungsmaßnahmen werden den Gemeinden offiziell bei der von Hessen Mobil organisierten regionalen Straßenbaukonferenz im Februar/März des jeweiligen Jahres vorgestellt.
Frage 2
Wann wurde die Gemeinde Grävenwiesbach im Vorfeld der Unterhaltungsmaßnahme über die Planungen informiert?
Die Gemeinde Grävenwiesbach wurde bereits Ende des Jahres 2019 von Hessen Mobil über die Baumaßnahme informiert. Am 21.01.2020 führte Hessen Mobil einen Anhörungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange durch. Am 05.03.2020 war die Straßenbaumaßnahme Gegenstand der Straßenbaukonferenz bei Hessen Mobil. Die Gemeinde Grävenwiesbach wurde daher mit mehr als einem halben Jahr Vorlaufzeit über die Maßnahme informiert.
Frage 3
Warum wurde seitens des Ministeriums bzw. Hessen Mobil nicht auf die Initiative der Gemeinde Grävenwiesbach, im Zuge der Sanierung gleichzeitig eine Verbesserung der Verkehrssituation herbeizuführen, reagiert?
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind Erhaltungsmaßnahmen, wie diejenige an der L 3063, zeitnah umzusetzen. Eine Kombination dieser Sanierungsmaßnahme mit einer Ausbaumaßnahme hätte eine deutliche Verzögerung aufgrund der erforderlichen Planungen für einen Ausbau mit sich gebracht.
Frage 4
Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr, dass durch die Erneuerung der Fahrbahndecke und die damit einhergehende Verbesserung des Straßenbelags die Geschwindigkeit an dieser Stelle sogar noch zunimmt?
Die Erneuerung der Fahrbahndecke ist eine Maßnahme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Fahrbahn wird ohne mittlere Leitlinie nur mit Randmarkierungen an den Fahrbahnrändern versehen und dadurch optisch eingeengt. Damit wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden.
Frage 5
Wann findet die nächste Unfallkommissionssitzung, die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/3232 erwähnt wird, statt und ist hier eine Einbindung der Gemeinde geplant?
Die erwähnte Unfallkommissionssitzung hat am 20.08.2020 unter Beteiligung der Polizei, der Ordnungsbehörden der Stadt Usingen und der Gemeinden Grävenwiesbach und Neu-Anspach, der Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises und Hessen Mobil stattgefunden. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/3232 hat sich der Sachstand bzgl. der Terminierung der Unfallkommissionssitzung überholt. In der Sache selbst befindet sich die Unfallkommission noch im Abstimmungsprozess.
Frage 6
Welche Kosten sind durch die Erneuerung der Fahrbahndecke der Landesstraße 3063 zwischen Grävenwiesbach-Heinzenberg und dem Laubacher Kreuz entstanden?
Die Kosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.100.000 €.
Frage 7
Mit welchen Kosten würde eine Kreisellösung am Laubacher Kreuz veranschlagt?
Frage 8
Wie hoch wäre die vermutliche Einsparung gewesen, wenn man die in Frage 6) und in Frage 7) durchgeführte bzw. angedachte Maßnahmen in einer einzigen Maßnahme durchgeführt hätte?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Um eine zuverlässige Kostenschätzung für einen Kreisverkehrsplatz (KVP) aufstellen zu können, bedarf es einer vorlaufenden Planung. Einige wichtige Faktoren hierbei sind z.B. die Größe des KVP, die Aufweitung der Zufahrtsäste und der Umfang des erforderlichen Grunderwerbs.
Da eine Planung nicht vorliegt, können etwaige Einsparungen nicht seriös abgeschätzt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, welche konkrete Maßnahme die Unfallkommission vorschlagen wird. Neben einer baulichen Änderung sind grundsätzlich auch verkehrsbehördliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Unterschrift – Tarek Al-Wazir

Ein „grüner“ Verkehrsminister al-Wazir als noch-Vorgesetzter von Hessen Mobil und ein CDU-Ministerpräsident Volker Bouffier, der doch sicher immer durch seinen Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion Holger Bellino bestens auch über die Verhältnisse in und um Neu-Anspach unterrichtet sein müsste. Da finden wir maßgebliche Verantwortliche für so ein Gestammel und Durcheinander!