Kita-Beiträge übernehmen

Wegen der geplanten Verlängerung des Shutdowns müssen Eltern in Hamburg und Schleswig-Holstein für Januar keine Gebühren für die Kinderbetreuung zahlen – die Beiträge werden erstattet.

Das wäre eine wichtige Entscheidung für alle – käme sie auch aus Wiesbaden. Es kann im Ernst nicht bei der derzeitigen hessischen Regelung bleiben, die lediglich Folgendes vorsieht:

  • Die Landesregierung bittet alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
  • Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Familien und insbesondere das Kindeswohl werden die Angebote der Kindertagesbetreuung nicht geschlossen; es wird seitens des Landes kein generelles Betretungsverbot ausgesprochen.
  • Eltern werden gebeten, den vertrauensvollen Kontakt zu ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson zu suchen.
  • Eltern, die für ihr Kind bzw. ihre Kinder dringend eine Betreuung benötigen, bekommen diese.
  • Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, werden ebenfalls betreut.

Das ist bloße Abschiebung der Verantwortung auf Eltern wie Kita-Personal. Wenn es wirklich um eine drastische Reduzierung der Kontakte geht – wie es die Entscheidung der Ministerpräsidentenrunde mit der Kanzlerin besagt, dann muss damit in den Kitas begonnen werden. Ja, es wird für die Eltern dann eine schwierigere Zeit, als wenn man die Kleinen einfach für den Tag in der Kita abgibt. Noch vor wenigen Jahren kam gerade von konservativer Seite immer wieder das Argument, dass die Erziehung der Kinder am besten in der Familie stattfände. Jetzt ist Gelegenheit dazu! Zudem ein Fernbleiben von der Arbeit – soweit überhaupt beide Elternteile berufstätig sind – zusätzlich vom Staat Unterstützung erfährt durch bis zu 20 Tage zusätzlichem Urlaub.
Diese Möglichkeit sollten Eltern verantwortungsvoll nutzen – auch im Blick auf die Erzieherinnen, denen man acht bis neun Stunden zumutet jeden Tag mit vielerlei Kontakten, von denen sie nicht wissen können, wie gefährlich sie auch für sie und ihre Familien werden könnten. Und das in einer Zeit, wo Infektionswege durch die Gesundheitsämter schon seit Wochen nicht mehr nachvollzogen werden können. Dass die Erzieherinnen während der gesamten Arbeitszeit auch die Schutzmasken tragen müssen, ist da ein weiterer Aspekt, über den sich Arbeitsmediziner offensichtlich noch nicht genügend Gedanken gemacht haben – und die Arbeitgeber wohl auch nicht. Die sog. „Fürsorgepflicht“ des Dienstherren scheint hier geflissentlich übersehen zu werden. Wobei das nur ein Aspekt ist. Gerade kleine Kinder benötigen eine ganz andere Aufmerksamkeit als Erwachsene. Dazu gehört eine klar verständliche – und durch die Maske nicht gegebene – Sprache und ein komplett wahrzunehmendes Gesicht der Kontakt- und Vertrauensperson.
Maximal 5 bis 6 Stunden sollten Erzieherinnen überhaupt Maske im Dienst tragen – mit entsprechenden Pausen dazwischen. Wenn schon eine Betreuung „notwendend“ nötig ist.
Not wenden, geschieht allerdings nur dort, wo wirkliche Not feststellbar ist. Sicher nicht bei Eltern, die gar nicht berufstätig sind oder die in der Lage wären, die Betreuung ihrer Kinder wechselseitig zu organisieren. Darum reicht eine „Bitte“ der Landesregierung kaum aus, wenn es darum geht, ob die Kinder in die Kita geschickt werden oder nicht.
Im Interesse einer guten Betreuung nach dem Lockdown sollten auch im Kita-Bereich hilfreiche Maßnahmen vorgeschrieben werden.

Und natürlich sollten die Eltern in dieser Zeit von den Kita-Gebühren freigestellt werden, wenn sie ihre Kinder zuhause behalten.

https://www.spiegel.de/wissenschaft/corona-news-am-mittwoch-die-wichtigsten-entwicklungen-zu-sars-cov-2-und-covid-19-a-6ab3548e-ef04-413e-ab10-c6f98e6b8606