Akteneinsichtsausschuss auf Antrag der SPD eingesetzt
Dass Wiederanpflanzungen aufgrund der nötigen Fällung von Bäumen erforderlich und sinnvoll – wie auch vorgeschrieben – sind, ist wohl jedem – nicht nur aufgrund des Klimawechsels – einsichtig. Dass es dabei trotz allem nach Recht und Gesetz zuzugehen hat, ist eine weitere Selbstverständlichkeit. Und dann ist da noch – gerade in kleinen Kommunen, wo quasi jeder jeden kennt und man sich ganz sicher mehr als ein zweites Mal sieht – das gute Verhältnis, das man untereinander pflegen sollte. Besonders für die Politik ein wichtiger Auftrag, um Verwaltungshandeln mit dem Bürgerwillen immer dort sinnstiftend zu verknüpfen, wo es möglich erscheint. Natürlich wird es von betroffenen Seiten unterschiedlich bewertet, ob dem Genüge getan wurde oder nicht. Ein über die Köpfe weg Entscheiden, Intransparenz der Entscheidungen selbst, sind Gift für das Zusammenleben und erzeugen Politikverdrossenheit.
Die Gemeinde Grävenwiesbach ist strukturell defizitär. Daher kommen Geschenke immer gut an – wie im Falle der 55 Edelkastanien, die von Hessen mobil und dem Hochtaunuskreis auf die Kommune niederregneten. Ein finanzieller Klotz, hätte man das aus der klammen Gemeindekasse selbst bezahlen müssen. Denn: Der Ausgleich für gefällte Bäume hätte ohnehin erfolgen müssen.
Jetzt regnete es aber auch Widerspruch von den betroffenen Anliegern, die das Astwerk schon in ihre Schlafzimmer wachsen sahen; denn Edelkastanien sind „großkronige Bäume“. Da es bei der Bürgerinformation und -beteiligung anfänglich holperte, nahm ein Unglück seinen Lauf.
Die Bürger beharrten darauf, dass die Bäume eben nicht auf die ausgewiesene „Ausgleichsfläche“ im Osten des Neubaugebiets „Vor dem Seifen“ gepflanzt werden sollten. Die Gemeinde beharrte auf diese Anpflanzung.
Die SPD Grävenwiesbach wurde initiativ und stellte Anfragen, deren Beantwortung zum Teil ausblieb oder nur unvollständig erfolgte. Das war Ende 2020. Aus dem Gemeindevorstand und der Verwaltung kamen Entschuldigungen („untergegangen“) oder nur bruchstückhafte Erläuterungen. Zudem wurde es dadurch undurchsichtiger, weil die Begründungen, warum die Bäume nun gerade dort zu pflanzen seien, sich schon im Laufe der Zeit widersprachen.
Am Ende hieß es, dass alle(!) Alternativen untersucht worden seien, aus nachbarschaftlichen Rechten allerdings allesamt nicht in Frage gekommen seien. Wer da wann und was untersucht hat, wer da zu welchen Fragen welche Informationen und bei wem eingeholt hat, was also genau unternommen wurde – und was vielleicht auch nicht, dazu stellte die SPD letztlich den Antrag auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschuss. Dieser ist eine der wenigen Kontrollmöglichkeiten für die Gemeindevertretung hinsichtlich des Verwaltungshandelns des Gemeindevorstandes. Da der Bericht über die Findungen des Ausschusses öffentlich wird, dient ein solcher eben auch der allgemeinen Transparenz in Richtung Bevölkerung.
Die Ergebnisse sind auch darum wichtig, weil im Zuge der tieferen Befassung mit der Thematik sich herausstellte, dass es durchaus zu dem Fall kommen könne, dass die Gemeinde Abstand von der Pflanzung nehmen müsse resp. nach erfolgter Pflanzung diese wieder rückgängig zu machen habe. Beides kostenträchtig für den Gemeindesäckel, der sich aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen speist.
Wenn also die Fraktion der SPD hier einen Antrag stellte, genau das zu verhindern, so handelte sie im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger, nämlich Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Was die grundsätzliche Haltung der SPD zu dem Thema angeht, so stellt sie sich auf den Standpunkt, dass die Anpflanzung natürlich erfolgen könne – also auch an der von der Gemeinde ausgeguckten Stelle – wenn es rechtlich in Ordnung ist – und – Alternativen nicht zur Verfügung stehen.
Genau bei Letzterem hat die SPD aber auch ihre Zweifel. Es gibt wohl doch Areale auf dem Gemeindegebiet, wo einzelne Bäume oder Gruppen „unterkommen“ könnten.
Denn da ist ja noch der gültige Bebauungsplan „Vor dem Seifen“, der die Pflanzung von ca. 60 „großkronigen Laubbäumen“ als Straßenbäume im ganzen Gebiet explizit vorsieht – von denen aber noch kein einziger in der Erde steckt. Zugegeben, die Edelkastanie ist dort auch in der Liste nicht aufgeführt. Gleiches gilt allerdings für das Areal der Ausgleichsfläche. Wenn also argumentiert wird, dass die Artenliste nicht abschließend gemeint ist und Edelkastanien wohl auf der Ausgleichsfläche – weil auch großkronig – möglich sind, dann sollte das für die Straßenbäume ebenso gelten.