Modernes Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht

Bild: imago/Sven Simon

Es ist in der Fachwelt inzwischen anerkannt, dass Staatsbürgerschaft eine wesentliche Grundlage für „Integration“ darstellt, weil erst mit ihr die vollen Rechte gewährt werden, volle Teilhabe ermöglicht wird.

Wer die „Verleihung“ der Staatsbürgerschaft immer noch als Geschenk oder Anerkennung von Vorleistungen sieht wie z.B. alle rechten Parteien von CDU/CSU bis AfD, begeht einen gravierenden Denkfehler. Es ist dumm, generell davon auszugehen, dass Menschen anderer Herkunft keine ausreichenden Voraussetzungen für den deutschen Pass besäßen, dass sie es erst „beweisen“ müssten, dass sie diesen „verdient“ haben.

Natürlich muss gewährleistet sein, dass die Staatsbürgerschaft auch entzogen werden kann, wenn gravierende Verfehlungen festgestellt werden. Dann müssen auch sofortige Abschiebungen möglich sein. Diese können von Anbeginn vereinbart werden – nicht nur mit den Zuwanderern selbst, sondern auch mit den Regierungen der Herkunftsländer.

Oftmals sind heute Abschiebungen darum nicht durchführbar, weil eine gesicherte Herkunft – insbesondere bei Asylsuchenden, die auf meist illegalem Weg zu uns fanden, eben nicht festgestellt werden konnte.

Neun Millionen Menschen leben derzeit in Deutschland – ohne dessen Staatsbürger zu sein. Darunter mögen viele sein, die aus Tradition und Verbundenheit ihre alte Staatsbürgerschaft nicht ablegen wollten. Oftmals gibt es auch gravierende rechtliche Gründe – z.B. im Erbrecht der Herkunftsländer (z.B. Türkei) – dass die Menschen ihren alten Pass nicht abgeben wollen. Doppelte Staatsangehörigkeit ist daher ein Gebot – und hat nichts mit Bevorteilung der zu uns Gekommenen zu tun.

Es ist ein Fakt, dass der deutschen Wirtschaft jährlich ca. 400 000 Arbeitskräfte fehlen – jährlich! Allein darum ist es geboten, diesen Mangel auszugleichen. Wenn die Unionsparteien meinen, dass zunächst einmal das „heimische Potenzial“ auszuschöpfen sei, dann darf man feststellen, dass diese Politiker offenbar nicht das Ohr an der Basis, in den Jobcentern und Qualifizierungseinrichtungen haben. Dort ist bereits seit Jahren offensichtlich, dass es kaum noch zu Qualifizierende gibt für die inzwischen in die Million gehenden offenen Stellen. Und das aus unterschiedlichsten Gründen. Es ist allerdings ein Märchen, dass mit dem Wegfall von Sanktionen die Zahl derer, die sich vermitteln lassen wollen, gravierend absinken würde.

Wer wie die CDU/CSU heute beklagt, dass Hunderttausende jährlich fehlen, um offene Stellen zu besetzen, dem muss man vorhalten, dass dies keine Entwicklung ist, die erst 2021 (mit dem Ausscheiden der Union aus einer langen Zeit des Stellens der Bundesregierung) begann. Merkel und Co. haben es im Laufe ihrer 16 Jahre der Regierung nicht für nötig erachtet, die Weichen richtig zu stellen. Und um da ganz genau zu sein: Die SPD hatte durchaus entsprechende Vorschläge, konnte sich aber aufgrund ihrer Minderheitsposition (beschönigend: „Juniorpartner“) in der Regierung nie damit durchsetzen.

Inzwischen fordert die eigentliche Klientel der Union (und der FDP!) – die Wirtschaft – Großunternehmen, KMU wie Handwerksverbände, endlich erweiterte Zuwanderungsmöglichkeiten zu schaffen. Wo waren diese Stimmen damals in der Merkel-Zeit?

Ja, da sind Herausforderungen auch deutlich sichtbar in etlichen weiteren Bereichen: dem Wohnungsbau, der Gesundheitsversorgung, dem Bildungswesen (Kitas wie Schulen). Hier bedarf es bei den vielen Hinzukommenden größter Anstrengungen. Aber statt da nur zu lamentieren und damit zum Ausdruck kommen zu lassen „Wir schaffen das – nicht!“, müssen alle Ebenen jetzt beginnen, mit anzupacken.

Die nötigen Steuermittel werden auch dadurch parallel generiert werden, wenn Arbeitserlaubnis bereits mit der Einreise erteilt wird. Die SPD hat mit der Einführung des Mindestlohnes und mit der zusätzlichen jüngsten Anhebung auf 12 Euro einen wesentlichen Baustein dafür gelegt, dass die Mittel, die für „Integrationsleistungen“ benötigt werden, auch eingespielt werden.

Mit Einwanderern gerade im handwerklichen Bereich – aber auch dort, wo Produkte hergestellt werden, die für die Erhaltung der Infrastruktur erforderlich sind oder z.B. im Wohnungsbau Verwendung finden – wäre die Lücke, die wir alle bereits verspüren schnell zu schließen. Darum ist es auch wichtig, Berufsanerkennungsverfahren zu entschlacken. Das Prinzip der dualen Ausbildung kann Erweiterung finden, wenn Betriebe Menschen einstellen, die nicht vollends den Anforderungen genügen. Auch hier bedarf es eines Umdenkens – was gelingen wird, wenn alle mitmachen.

Weitere Informationen:
https://www.vorwaerts.de/artikel/deutschland-modernes-einwanderungsland

 

 Raus aus der Duldung – rein in die Einbürgerung

Da können sich die Rechten ja winden wie sie wollen. Sie kommen nicht an den Rechtsstaatsprinzipien vorbei, die besagen, dass niemand abgeschoben werden kann, wenn ihm dort Verfolgung droht. Dazu gesellen sich weitere Kriterien, die eine „Ausschaffung“ (österr.) verhindern.

Alle erkannten Widrigkeiten helfen da nichts! Mangelnder Wohnraum, fehlende Kita-Plätze, unzureichende Bildung. Denn die BRD hat ein massives Arbeitskräfteproblem, das sich in den letzten eineinhalb Jahrzehnten aufgrund politischer Ignoranz gerade auf der rechten politischen Seite aufgebaut hat. Viele der Geduldeten sind bereits in Arbeit und Brot, haben sich „akklimatisiert“. Darunter sind eher keine „Identitätsschwindler“.

Es ist ein Popanz, den Union und AfD aufzubauen versuchen, Parteien, denen konstruktiv nichts wirklich Gutes einfällt.

Gut darum, dass der Bundestag jetzt auch hier ein Licht setzt.

Positiv stimmt, dass es auch in der Union zumindest einige Stimmen gibt, die sich dem Gezeter von Merz und Co. nicht anschließen mochten – und sich bei der Abstimmung enthalten haben.